Reflektiert der gegenwärtige Rechtsrahmen die Rechtspositionen der Anleihegläubiger?
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die auch vom Grundgesetz geschützten Rechtspositionen der Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet sind und einer dringenden Reform bedürften.
Unsere Thesen:
Beschlussfähige Gläubigerversammlung sind durch Anleihegläubiger faktisch nicht durchsetzbar:
Anonymität der Anleihegläubiger führen zu Informationsgefälle
Quoren zum Einberufungsverlangen des SchVG schützen den Emittenten und verhindern Informationsaustausch
Mehrheitsbeschlüsse werden durch Minderheiten gefasst:
Verbot von Stimmausübungsvoraussetzungen in Anleihebedingungen
Erleichterte Stimmrechtsvertretung durch Anlegerschutzvereine
Ausweitung von Stimmverboten
effektive Überprüfung von gefassten Beschlüssen
Die Stellung des Gemeinsamen Vertreters wird zugunsten der Emittentin missbraucht:
Verhinderung der Stimmrechtsausübung durch die Emittentin
Interessenkonflikte sind nicht ausreichend gesetzlich normiert
Anforderungen an Qualifikation des Gemeinsamen Vertreters zu gering
Keine effektive Haftung des Gemeinsamen Vertreters:
Anforderungen zur Durchsetzung in den Anleihebedingungen verbieten
Sammelklageverfahren ermöglichen
Wir schlagen daher vor, dass das Schuldverschreibungsgesetz vollständig überarbeitet wird. Folgende Punkte sind zwingend anzupassen:
Änderung der Quoren für Einberufungsverlangen (z.B. auch nach Köpfen)
Einführung eines Selbsteinberufungsrechts durch z. B. Anleihegläubiger von 5 % der Schuldverschreibungen
Ausweitung der Informationsrechte der Anleihegläubiger.
Verbot der Tätigkeit eines gemeinsamen Vertreters im Falle von Interessenskonflikten
Ausweitung des Katalogs der potentiellen Interessenkonflikte beim gemeinsamen Vertreter gemäß § 7 Abs. 1 Schuldverschreibungsgesetz
Einschränkung von Stimmrechten (z.B. Stimmrecht erst ab einer Mindesthaltedauer der Anleihen von z.B. einem halben Jahr, Stimmrechtsverbote bei unternehmensnahen Personen))
Berlin, 12. September 2018
BAV Bundesverband Anleger- und Verbraucherrecht e.V. i.Gr. www.bav-recht.info
Initiative Minderheitsaktionäre e.V. http://initiative-minderheitsaktionaere.org
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) https://sdk.org
Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) www.vzfk.de